Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen im Rahmen der Förderung des Hess. Sozialministeriums.
Zielgruppe
Benachteiligte junge Menschen von mindestens 14 bis maximal 30 Jahren welche bei Beginn der Förderung einen Förderbedarf von mindestens sechs Monaten haben.
Gesetzliche Grundlage
§ 13 Abs. 1, 2 und 4 SGB VIII
§ 16 Abs. 1 satz 2 SGB II, i.V.m. §45 SGB III
Ziele
Ziel der Förderung ist die arbeitsmarktorientierte Qualifizierung und Vorbereitung junger Menschen auf die Aufnahme eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisses oder die Vermittlung in passende weiterführende Angebote der beruflichen Integration.
Teilnehmende
Max. 15 Personen zwischen 14 und 30 Jahren
Teilnahmedauer
6 bis 24 Monate
Rahmenbedingungen
Die Teilnehmenden werden sozialpädagogisch und psychologisch betreut. Während der Maßnahme ist ein betriebliches Praktikum möglich. Die Teilnehmenden erhalten ein Taschengeld, die Fahrtkosten werden übernommen.
Besonderheiten
Es gibt keinen festen Maßnahmebeginn, ein Einstieg in die Maßnahme ist, bei freien Kapazitäten, jederzeit möglich.
Aufnahmebedingungen
Die Zuweisung erfolgt durch das Fallmanagement der Kommunalen Vermittlung in Arbeit (SGBII) oder durch das Jugendamt (SGBVIII) des Landkreises.
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Anette Jacob Mitreisende |
Kreishandwerkerschaft Hersfeld-Rotenburg
Fuldastraße 16
36251 Bad Hersfeld
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Landes Hessen gefördert.