Das Friseurhandwerk ist sicher und stellt nachweislich keinen sog. Hotspot dar. Eine erneute Schließung im Dezember ist und war nicht angemessen. Die Hygiene- und Arbeitsschutzstandards, die vom Friseurhandwerk erarbeitet und umgesetzt wurden, sind enorm hoch und zeigten nachweislich Wirkung. Nachweislich gab es laut Auskunft der zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW) im Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 NUR 8 registrierte Corona-Infektionen und DAS bei über 700.000 Kundenkontakten pro Tag. Umgerechnet auf eine Inzidenz pro 100.000 Einwohner tendiert die Inzidenz im Friseurhandwerk somit gegen NULL! Bei dieser rechnerischen und nachweisbaren Inzidenz stellt eine Öffnung des Friseurhandwerks auch keine außerordentliche Gefahr für eine Ausbreitung des Virus dar, auch nicht unter Berücksichtigung der Mutante des Virus!
Das Friseurhandwerk ist systemrelevant! Das zeigen die vielen Anfragen bei Friseurbetrieben von Kundinnen und Kunden, die aufgrund ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes etc. sich selbst nicht einmal mehr die Haare waschen können. Hier drohen Krankheitszustände, Verwahrlosung und eine Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustandes. Dabei ist die psychosoziale Komponente für diese Personen noch nicht einmal berücksichtigt.
Zudem erhalten wir Hinweise, dass das Arbeitsverbot umgangen wird und damit die Schwarzarbeit, also die Arbeit im Verborgenen (privater Bereich, im Keller etc.) blüht. Jeder Tag des weiteren Lockdowns verschärft diese Situation noch einmal und der Druck auf Friseurbetriebe wächst mit jedem Hinweis aus der Kundschaft: „Warum schneidest Du mir nicht die Haare? Dein Kollege tut es doch auch!“ Fakt ist, dass die Hinweise aus der Bevölkerung sowie von Friseurbetrieben im Vergleich zum ersten Lockdown von Anfang an verstärkt eingingen. Das hängt u. a. damit zusammen, dass diese Friseure enorm unter Druck stehen oder die Angst, erwischt zu werden, hinter der Existenzangst zurücktritt. Hier muss die Politik sofort gegensteuern. Das Abdriften in die Schwarzarbeit kann nicht die Lösung sein. Es ist nicht auszudenken, was nach der Pandemie folgt. Wir appellieren an die Bevölkerung sich weiterhin solidarisch zu zeigen, eine Wiedereröffnung bei der Politik miteinzufordern und sich nicht schwarz oder im Ausland die Haare machen zu lassen, sondern auf einen Friseurbesuch nach der Wiedereröffnung zu warten.
In einem Brief an die Politik hatten wir zuletzt den 01.02.2021 als Wiederöffnungstermin gefordert, aber dieser Termin ist ja (leider) vom Tisch! Insofern bleibt nur die Forderung, dass das Friseurhandwerk SOFORT ab dem 15.02.2021 wieder öffnen darf!
Hanau, 27.01.2021
Ansprechpartner: Thomas Trapp,
Tel. 06181 – 50 21 29-0, info@friseurverband.de
Verantwortlich: Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen,
RA René Hain, Geschäftsführer